Neuregelung für die Nutzung des Rursee.
Am 16.03.2016 treten die neuen Nutzungsbedingung für den Rursee in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen:
Die Messzahl der zulassungsfähigen Boote wird um 10 % von 20 auf 22 als Produkt von Länge über alles mal Breite über alles angehoben.
Die Nutzung von Elektromotoren wird unter Auflagen zugelassen, jedoch wird die seit Jahren geduldete Praxis der Elektromotorennutzung jetzt kostenpflichtig.
Genehmigung und Registrierung von Elektromotoren
Wochengebühr: 10,00 €
Saisongebühr: 60,00 €
Bei Antragstellung über den Verein ca. 1/3 günstiger.
Takelwart
Jörg Stransky
Antrag auf Genehmigung und Registrierung von Elektromotoren :
Neue Nutzungsbedingungen:
2016_02_18-Regelungen-des-WVER-Rurtalsperre-Hauptsee.pdf
Auszug aus den Nutzungsbedingungen:
VII. Wasserfahrzeuge mit Motorantrieb
(1) Motorboote sind nicht zugelassen. Segel- und Ruderboote sowie andere
Wasserfahrzeuge dürfen grundsätzlich keinen Verbrennungsmotor oder anderen
Maschinenantrieb nutzen. Wenn die Rückkehr zum Liegeplatz anders nicht zu
bewerkstelligen ist, darf bei Windstille mit Segelbooten ausnahmsweise von der
Maßgabe nach Satz 1 abgewichen werden. Dabei darf die Geschwindigkeit 6 km/h
nicht überschreiten.
(2) Ausnahmen von dem Verbot des Abs. 1 gelten für Boote des WVER, der DLRG, des
Katastrophenschutzes, der Polizei, der Feuerwehr, der zugelassenen Segelschule
sowie für die Boote der Wassersportvereine bei Sonderveranstaltungen (Regatten,
Sommerfest ,,Rursee in Flammen“, Fronleichnams-Prozession und Ähnlichem) und im
Arbeitseinsatz, soweit der WVER dem zustimmt.
(3) Unbeschadet der Regelungen nach Abs. 1 ist der Einsatz von Elektromotoren bei
Segel-, Ruder-, Tret- und Angelbooten zulässig unter folgenden Maßgaben:
- a) Es dürfen bei Booten bis 5 m Länge nur Elektromotoren mit einer maximalen
Motoreingangsleistung von 1500 Watt verwendet werden. Für Boote über 5 m
Länge sind Elektromotoren bis zu einer Motoreingangsleistung von 3680 Watt
gestattet. Für Fahrten mit Elektromotoren gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6
km/h. Die maximale Spannung an Bord darf 42 V nicht überschreiten.
- b) Blei-Säure-Akkumulatoren dürfen ausschließlich mit festgesetztem Elektrolyt
(Vlies- oder Gelbatterien) genutzt werden. Andere Akkumulatorentypen (z. B.
Folienbatterien) müssen wasserdicht geschlossen sein. Stromerzeugung durch
Solarmodule ist gestattet. Batterien und Solarmodule müssen fest im bzw. auf dem
Boot befestigt werden, so dass sie beim möglichen Kentern des Bootes nicht
verloren gehen können.
- c) Wenn die Motoreingangsleistung nicht auf den Elektromotoren erkennbar ist
(Typenschild), ist ein Datenblatt mitzuführen, aus dem die Leistung des
eingesetzten Motors hervorgeht.
- d) Die ordnungsgemäße Verwendung von Elektromotoren kann von Beauftragten des
WVER an Bord überprüft werden.
- e) Änderungen der Vorgaben für Elektroantriebe aus Gründen des Umwelt-,
insbesondere des Gewässerschutzes, behält sich der WVER vor.
- f) Vor der Inbetriebnahme von Elektromotoren ist durch den Nutzer die
Genehmigung des WVER unter Vorlage der technischen Daten einzuholen.
- g) Die mit der Erlaubniskarte ausgehändigte Motorplakette ist am Fahrzeug gut
sichtbar am Bug auf der Steuerbordseite anzubringen.